Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Gerd Müller
Anschrift: Wense, Alte Dorfstraße 8, 27404 Heeslingen

☎ 04287 95 038 🖷 04287 95 039

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Johann-Hinrich Meyer

Anschrift: Grafel 15, 27446 Anderlingen

☎ 04284 95 182

oder

die Geschäftsstelle des  Wasser- und Bodenverbandes Twiste und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr.15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Twiste wurde 1962 freiwillig gegründet.

Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Feb.1991.

 

Aufgabe:

Der Verband hat zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurden in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahme wird vom Wasser- und Bodenverband, als verbliebene Aufgabe, die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft). 
Zurzeit sind 548 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 280 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern sowie 3 Ersatzausschussmitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste im Frühjahr 2026.

Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 8 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2027.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 13.03.1962 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft.

Zwischenzeitlich wurde 1996 eine Neufassung vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.

Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Twiste.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang des Hauptvorfluters II. Ordnung „Twiste“, beginnend zwischen Winderswohlde und Oersdorf bis zur Einmündung in die Oste bei Brauel.
Teilbereiche des Verbandsgebietes befinden sich innerhalb der Gemarkungen Wohlerst, Reith, Fehrenbruch, Oersdorf, Ottendorf, Grafel, Ohrel, Anderlingen, Wense, Sassenholz, Meinstedt, Seedorf, Heeslingen und Brauel.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 3.726,27 ha.

Davon sind 2.089,5300 ha beitragspflichtig und 1.636,74 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden 27.158 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und  instand gehalten. Des Weiteren werden 11.805 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Alandsbach, Bullbeck, Fallohbach, Fehrenbrucher Bach, Hembeck, Jadebeck, Meinstedter Bach, Schmalenbeckgraben, Struxbach, Twiste und Wittmoorgraben mit einer Gesamtlänge von ca. 37.621 lfdm durchfließen bzw. berühren das Verbandsgebiet. 
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässers II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste. 
Alle Gewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Gewässer II. Ordnung.

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden an private Handräumer und an Räumfirmen vergeben.
Teilweise werden die Wasserläufe mit dem Mähkorbbagger geräumt und teilweise werden die Böschungen der Gewässer geschlegelt und die Gewässersohle in Handarbeit geräumt.