Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Andreas Klaffke,
Anschrift: Kattensteert 6A, 27412 Kirchtimke

☎  04289 926500 🖷 04131 7365532

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Cord Otten

Anschrift: Eichenweg 5, 27412 Kirchtimke

☎ 04289 269

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Kirchtimke und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr.15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Kirchtimke wurde 1962 freiwillig gegründet.

Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Feb.1991.

 

Aufgabe:

Der Verband hat zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurden in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahme wird vom Wasser- und Bodenverband, als verbliebene Aufgabe, die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft). 
Zurzeit sind 338 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 270 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2025 statt

Der Ausschuss wiederum wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2026.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 18.06.1962 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft.

Zwischenzeitlich wurde 1996 eine Neufassung vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.
Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Kirchtimke.

 

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes erstreckt sich in relativ kompakter Form um die Ortslage Kirchtimke herum.
Das Verbandsgebiet liegt überwiegend innerhalb der Gemarkung Kirchtimke.
Teilbereiche des Verbandsgebietes befinden sich innerhalb der Gemarkungen Westertimke und Ostertimke.
Innerhalb des Verbandsgebietes befindet sich die Wasserscheide zwischen den Unterhaltungsverbänden Obere Oste und Teufelsmoor.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1.005,08 ha. Davon sind 597,0479 ha beitragspflichtig und 408,0321 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Innerhalb des Verbandsgebietes verläuft die Wasserscheide zwischen den Unterhaltungsverbänden Obere Oste und Teufelsmoor.
Im nördlichen Bereich des Verbandsgebietes entwässern die Verbandsgräben zum Hauptvorfluter II.Ordnung  „Hollenbeck“.
Im südlichen Bereich des Verbandsgebietes entwässern alle Verbandsgräben zum Hauptvorfluter II. Ordnung „Wörpe“, der an der südlichen Grenze des Verbandsgebietes verläuft.
Das Oberflächenwasser aus der kompletten Ortslage Kirchtimke wird über vier Verbandsgräben in südlicher Richtung abgeführt.
Insgesamt werden 11.451 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und  instand gehalten. Des Weiteren werden 731 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Hollenbeck, Vieh- und Heiddornbeck und Wörpe (im Bereich der südlichen Grenze) durchfließen bzw. berühren das Verbandsgebiet. 
Die Gewässerunterhaltung des Gewässers II. Ordnung „Hollenbeck“ obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste. Die Gewässerunterhaltung  des „Vieh- und Heiddornbeck“, sowie der „ Wörpe“ obliegt dem Unterhaltungsverband Teufelsmoor.
Alle Gewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Gewässer II. Ordnung.

Gewässerunterhaltung:

Die Gewässerunterhaltung wird vom Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt. 
Die Böschungen werden geschlegelt und die Gewässersohle wird mit dem Mähkorbbagger geräumt. Verschiedene kleinere Gewässerabschnitte werden in Handarbeit durch den Bauhof geräumt, weil eine maschinelle Entlangfahrbarkeit nicht möglich ist.