Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Hans-Jürgen Wohlers
Anschrift: Ober Ochtenhausen, Im Dorfe 8, 27446 Sandbostel

☎ 04284 638 🖷 04284 92 69 336

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Ingo Poppe

Anschrift: Butterberg 5, 27446 Selsingen

☎ 04284 87 22

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Selsinger Bach und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Selsinger Bach wurde 1968 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 393 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 262 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste im Frühjahr 2028.
Der Ausschuss wiederum wählt einen Vorstand, der mit 6 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2029.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 25.01.1968 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.

Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Selsinger Bach.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft teilweise in gestreckter, bzw. teilweise in kompakter Form entlang der Hauptvorfluter II. Ordnung „Selsinger Bach“, „Grenzgraben Selsingen-Granstedt “, „Graben zum Selsinger Moor“ und „Graben aus dem Speckelsmoor“.

Der Vorfluter „Selsinger Bach“ mündet südlich der Ortslage Ober Ochtenhausen in die Oste und der Vorfluter „Graben aus dem Speckelsmoor“ mündet nördlich der Ortschaft Sandbostel in die Oste.

Westlich der Ortschaft Ober Ochtenhausen befindet sich ein kleineres Verbandsgebiet (Stoppelmoor).

Der Vorfluter „Stoppelmoor“ entwässert direkt zur Oste hin.

Das Verbandsgebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Seedorf, Haaßel, Selsingen, Granstedt, Ober Ochtenhausen, Sandbostel und Bevern.
Ein sehr kleiner Bereich des Verbandsgebietes befindet sich innerhalb der Gemarkung Parnewinkel.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1.545,72 ha. Davon sind 837,6116 ha beitragspflichtig und 708,1084 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 13.168 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten.

Des Weiteren werden 6.887 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung „Selsinger Bach“, „Graben zum Selsinger Moor“, „Grenzgraben Selsingen-Granstedt“ und „Graben aus dem Speckelsmoor“ mit einer Gesamtlänge von ca. 18.969 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden vom Bauhof des Unerhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt.
Teilweise werden die Wasserläufe mit dem Mähkorbbagger geräumt und teilweise werden die Böschungen der Gewässer geschlegelt und die Gewässersohle in Handarbeit geräumt.