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Abschlussbericht


Filmvorführung - Die Oste von oben - beim Heimatverein der Börde Sittensen

Zevener Zeitung 14.11.2023


Marode Mehde-Brücke in Zeven

Zevener Zeitung 12.09.2023

Beginn der Räumkampagne 2023/24

Zevener Zeitung 18.08.2023

Juni 2023

Ehrenurkunde für langjährigen Verbandsvorsteher des Unterhaltungsverbandes Aue Claus Fricke aus Ahlerstedt-Klethen

Landkreis.

Der ehemalige Vorsteher des Unterhaltungsverbandes Aue, Claus Fricke, wurde mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Geschäftsführer Wilhelm Meyer und Verbandsvorsteher Helmut Meyer würdigten ihn für „seine herausragenden Dienste“. Fricke war seit dem 1. Januar 2011 als Vorsteher für den Unterhaltungsverband Aue tätig.

Mai 2023

Filmvorführung - Die Oste von oben - beim Heimatbund Bremervörde-Zeven

Beiträge steigen um 0,80 €

Zevener Zeitung am 06.03.2023

2022

Neu hinzugekommen für den Wasser- und Bodenverband ist die Abteilung V „Revenahe“.

Die Abteilung wird zukünftig vom Unterhaltungsverband Obere Oste betreut.

Eine Übersicht der Verbandsgrenzen ist unter ·Wasser- und Bodenverbände · Obere Aue · zu finden.

Oktober 2021

Verabschiedungen

Herzliche Verabschiedungen vom langjährigen Verbandsvorsteher des Unterhaltungsverbandes Obere Oste, Angelus Pape aus Granstedt und der ebenso langjährigen Mitarbeiterin, Irmgard Ehlers aus Bremervörde im Oktober 2021 (von links: Claus Fricke, Angelus Pape, Irmgard Ehlers, Johann Ropers, Wilhelm Meyer)

Juni 2021

Das aktuelle Büro-Team

Juni 2021

Verwaltung + Bauhof

2021

Neu hinzugekommen ist Wasser- und Bodenverband Ruschwedel mit Sitz in Ruschwedel.

Die Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes Obere Oste wird diesen Wasser- und Bodenverband zukünftig betreuen.

Eine Übersicht der Verbandsgrenzen ist unter · Wasser- und Bodenverband Ruschwedel · zu finden

2021

Aus Sicht des Maschinenfahrers

Ein starker Bewuchs (hier an der Otter als Beispiel dargestellt) gilt es in dieser Räumsaison fachgerecht abzuarbeiten.

März 2021

Verabschiedung vom langjährigen Verbandsvorsteher Angelus Pape aus Granstedt (Amtszeit: 01.01.2001 – 31.12.2020)

Neuer Verbandsvorsteher des UHV Obere Oste ab 01.01.2021: Johann Ropers aus Wense

2020

Mäharbeiten an der Bever

2020

Vorbereitung Mähsaison

 2020 08 19 Vorbereitung Mähsaison (5)

Bauhof – Aufladen zur Reparatur

 2020 07 21 Felasto am Mietbagger (9)

2019

Gründung eines eigenen Bauhofs

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2015

50 Jahre Unterhaltungsverband Obere Oste

2.11.1965 – 2015

50 Jahre 50 Jahre 1

50 Jahre 2 50 Jahre 3

50 Jahre 4 50 Jahre 5

50 Jahre 6 50 Jahre 7

50 Jahre 8

Unsere diesjährige Jubiläumsfeier fand am 6.11.2015 im Gasthof Zur Linde in Brauel statt.

Nach einem Sektempfang übernahm Verbandsvorsteher Angelus Pape die Begrüßung. Durch Geschäftsführer Wilhelm Meyer wurde eine Präsentation zur Gründung und Vorstellung des Verbandes vorgenommen. Die Grußworte wurden durch Landrat Hermann Luttmann, Mitglied des Niedersächsischen Landtags Heiner Ehlen und Geschäftsführer Wasserverbandstag Godehard Hennies vorgetragen.

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Zwischendurch und am Ende der Festreden wurde ein Ostefilm präsentiert.

Dieser ist käuflich in der Geschäftsstelle zu erwerben.


Umgestaltung des Sohlbauwerkes „Mühlenwehr“ in der Bever in Malstedt im Jahre 2014

Bever in Malstedt

Muehlenwehr Malstedt vorher 1 Bever Muehlenwehr Malstedt Umgestaltung nachher 1

Mühlenwehr vorher (Mühle)                                               Sohlgleite nachher

Muehlenwehr Malstedt vorher gegenueber Bever Muehlenwehr Malstedt Umgestaltung nachher 2

Mühlenwehr vorher (Fischteichseite)                                   Sohlgleite nachher


2013

Land übergibt Oste-Hamme-Kanal an Verband

Oste Hamme Kanal

Der Oste-Hamme-Kanal von Brümmers Landhaus bis Einmündung Oste

Auch Teilabschnitt der Oste wechselt den Unterhaltungspflichtigen

Oste

Die Oste von Einmündung Aue-Mehde in Brauel bis südliche Grenze Mintenburg

 

Mit den Unterschriften von Siegfried Popp, Direktor des NLWKBN (Niedersächsischer landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und Verbandsvorsteher Angelus Pape vom Unterhaltungsverband (UHV) Obere Oste, endete im Sitzungssaal des Landvolkhauses Zeven Dienstagvormittag eine Ära: Nach fast 80 Jahren geht die Unterhaltungspflicht für den Oste-Hamme-Kanal vom Land wieder auf den Verband über. Der betroffene, rund acht Kilometer lange nördliche Abschnitt des Kanals von der Oste bis Brümmers Gasthaus in Gnarrenburg war 1935 in die Obhut des Wasserwirtschaftsamtes Stade gekommen, nachdem der damalige Verband die Lasten nicht mehr tragen konnte, die unter anderem aus der Instandhaltung der aus dem 19. Jahrhundert stammenden Stauanlagen resultierten.

Ferner übernimmt der UHV auch die Unterhaltung der circa. 26 Kilometer langen Ostestrecke zwischen Mindenburg und der Einmündung der Aue bzw. Mehde in Zeven, die das Land seit 1962 betreut hatte. „Die Kostenbeteiligungen, die der Verband für die Unterhaltung der beiden Gewässer an das Land zu entrichten hat, haben sich mit der Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes im vergangenen Jahr verdoppelt, so dass der UHV uns gegenüber sein Interesse an einer Übernahme der Unterhaltungspflicht bekundet hatte, sobald einige Rahmenbedingungen geklärt waren“, informierte der NLWKN-Direktor Popp. „Unter anderem haben wir vereinbart, dass der NLWKN die Unterhaltungsarbeiten an Oste und Kanal im abgelaufenden Jahr unentgeltlich vornimmt und das Land zudem die sieben denkmalgeschützten Klappstauwehre in den kommenden Jahren originalgetreu erneuert, ehe der Verband die vollständige Unterhaltungspflicht übernimmt“, ergänzte Pape.

Einig waren sich die Vertragspartner darin, die rücksichtsvolle und schonende Unterhaltung des Osteabschnittes fortzusetzen, um den naturnahen Charakter des längsten Nebenflusses der Tideelbe zu erhalten.

 


Umgestaltung von Absturzbauwerken zu Sohlgleiten

in der Oste und Alpershausener Mühlenbach im Jahre 2012

Im Gebiet des Unterhaltungsverbandes Obere Oste wird die Beseitigung und Umgestaltung von Sohlabstürzen zu Sohlgleiten oder die Schaffung von Umgehungsgerinne zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den Oberflächengewässern als hauptsächliche Maßnahme mit hoher Priorität angesehen. Die Umgestaltung von Sohlabstürzen zu Sohlgleiten wurden in 2012 jeweils zweifach in der Oste bei Sittensen und Groß Meckelsen und zweifach im Alpershausener Mühlenbach bei Hamersen durchgeführt.

Die Umgestaltung von Absturzbauwerken zu Sohlgleiten aus Natursteinmaterial zweifach in der Oste bei Sittensen und Groß Meckelsen und zweifach im Alpershausener Mühlenbach bei Hamersen wurde in den Sommermonaten durchgeführt. Aufgrund der niedrigen Wasserstände konnten die Bauarbeiten ohne große Probleme durchgeführt werden.

Günstigster Anbieter war für alle vier Maßnahmen die Firma Otto Schröder aus Schneverdingen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Firma Schröder fachlich versiert ist und die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gut funktionierte. Das Ingenieurbüro IWU aus Zeven wurde im Vorwege mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung beauftragt.

Von allen Beteiligten und Interessierten wurde die Herstellung der Sohlgleiten als gelungen und positiv angesehen. Auch zur Beseitigung des lange in der Diskussion stehenden Schleusenbauwerkes in Groß Meckelsen gab es in der Nachbetrachtung nur positive Anmerkungen.

Für die beiden umgestalteten Sohlabstürze im Alpershausener Mühlenbach wurden förderfähige Gesamtkosten (inkl. aller Ausgaben) in Höhe von 69.110 € aufgewendet.

Für die Umgestaltung des Sohlbauwerkes 120 bei Sittensen wurden Gesamtkosten in Höhe von 95.394 € und für die Umgestaltung der Schleuse Groß Meckelsen wurden Gesamtkosten in Höhe von 98.219 € aufgewendet.

Zu 90% wurden die o. g. Maßnahmen aus dem Programm „Eler-Fließgewässerentwicklung“ mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Als Antragsteller und Regiebetrieb hatte hier der Unterhaltungsverband für die Durchführung der Maßnahme einen erheblichen personellen Aufwand.

Oste Groß Meckelsen / Hamersen

13 oste gro meckelsen hamersen vorher Bild 50

Sohlabsturz vorher                                                                 Sohlgleite nachher

Oste Sittensen

oste sittensen vorher oste bei sittensen umgestaltung des kaskadenabsturzes zur sohlgleite foto 26

Sohlabsturz vorher                                                                 Sohlgleite nachher

Alpershausener Mühlenbach Grenze Hamersen / Sothel unterhalb Landesstraße

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Sohlabsturz vorher                                                                 Sohlgleite nachher


Veränderte Beitragshebung ab 2009

Informationen zur veränderten Beitragshebung 2009
Im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) hat es im Jahre 2007 Änderungen gegeben, die sich auf die zu zahlende Beitraghöhe ab dem Jahre 2009 auswirken werden.

Auch bisher schon konnten die niedersächsischen Unterhaltungsverbände nach dem NWG Erschwernisbeiträge und Mindestbeiträge zusätzlich zum normalen Flächenbeitrag von ihren Mitgliedern heben. Mit der erfolgten Novellierung des NWG hat der Gesetzgeber nur die Art und Weise der Berechnung der Erschwernisbeiträge und Mindestbeiträge präzisiert. Um die Hebung dieser Beiträge noch rechtssicherer und transparenter zu gestalten, hat der niedersächsische Gesetzgeber entschieden, genaue Vorgaben für die Berechnung und Höhe der Erschwernis- und Mindestbeiträge im NWG selbst zu verankern.

Was sind Erschwernisbeiträge und Mindestbeiträge? 
Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten  des Grundstücks zu einem verstärkten oder erhöhten Wasserabfluss führen und dadurch erhöhte Unterhaltungsaufwendungen beim Verband entstehen. Dies ist insbesondere bei versiegelten Grundstücken der Fall, weil durch die Verdichtung der Erdoberfläche das Wasser nicht normal versickern und verdunsten kann, wie es bei gänzlich unversiegelten Grundstücken möglich ist.
Ein Mindestbeitrag ist dagegen von demjenigen Grundstückseigentümer zu zahlen, auf dessen Grundstück bei Anwendung des sonstigen Beitragsverhältnisses nur ein so geringer Beitrag entfiele, dass die Hebung nicht einmal die durch die Mitgliedschaft verursachten Verwaltungskosten abdeckte, dessen Grundstück jedoch eigentlich einen höheren Vorteil durch die Verbandsaufgabe der Entwässerung erfährt. Dies trifft auf alle kleinen Grundstücke zu, vor allen in den besiedelten Bereichen, die besonders stark vom Schutz vor Vernässung profitieren.

Im Folgenden werden die Neuregelungen im Gesetz näher erläutert:

Erschwernisbeiträge für Einzelmitglieder (Grundstückseigentümer):
Es wurde eine Tabelle (Anlage 6 zu § 101 Absatz 3 Satz 4) im NWG eingefügt, die eine Zuordnung der Grundstücke zum Versiegelungsgrad enthält. Die Höhe des Erschwernisbeitrages ist wiederum abhängig vom Versiegelungsgrad. Für leicht versiegelte Grundstücke (z. B. Sportflächen) müssen 1 ha-Satz, für mitteldicht versiegelte Grundstücke (z. B. Straßen- und Wegeflächen) 2,5 ha-Sätze und für stärker versiegelte Flächen (z. B. bebaute Grundstücke) 4 ha-Sätze zusätzlich zum normalen ha-Satz als Beitrag gezahlt werden. Beispielsweise muss ein stärker versiegeltes Gewerbegrundstück ein normalen ha-Satz nach dem Flächenmaßstab und 4 ha-Sätze zusätzlich als Erschwernisbeitrag zahlen, insgesamt also den 5 fachen ha-Satz.
Bei den genannten Faktoren ist bereits berücksichtigt, dass viele Grundstücke natürlich nicht gänzlich versiegelt sind und/oder teilweise über Entwässerungs- und Versickerungsvorrichtungen verfügen.
Die Vorgaben in der Neuregelung im NWG sind abschließend und zwingend. Der Unterhaltungsverband kann an den Höhen der Erschwerniszuschläge für die bezeichneten 
Grundstücke nichts ändern; ihm ist auch kein Ermessen eingeräumt, bestimmte Grundstücke mit anderen Erschwernishöhen zu versehen oder Grundstücke aus der Tabelle nicht zu veranlagen. 
Die Berechnung erfolgt nach der im Liegenschaftskataster eingetragenen  Kennungs-Nr. der Nutzungsarten. Die Zahlungspflicht folgt sozusagen direkt aus dem Gesetz.

Erschwernisbeitrag für gemeindliche Mitglieder:
Ist eine Gemeinde nach § 100 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder § 101 Abs. 5 Satz 3 Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, so können abweichend von den Versiegelungsgraden der Flächen im Gemeindegebiet, der Erschwernisbeitrag in der Weise berücksichtigt werden, dass von der Gemeinde ein Beitrag je Einwohner  erhoben wird. Der Beitrag je Einwohner darf höchstens den ha-Satz betragen.
Der Vorstand und Ausschuss des Unterhaltungsverbandes haben mehrheitlich beschlossen, dass die Hebung des Erschwernisbeitrages im Bereich der gemeindlichen Mitgliedschaft nach der Einwohnerzahl innerhalb des Verbandsgebietes erfolgen soll.
Des Weiteren wurde mehrheitlich vom Vorstand und Ausschuss beschlossen, dass zukünftig 25% der Beitragseinnahmen  aus gemeindlicher Mitgliedschaft durch die Erschwernis aus der Einwohnerzahl gehoben werden. 
Der Erschwernisanteil durch die Einwohnerzahl im Gebiet des Unterhaltungsverbandes Obere Oste wurde mit 25% in ähnlicher Höhe gewählt, wie der Erschwernisanteil von versiegelten Flächen bei Verbänden mit ähnlicher Gebiets- und Besiedlungsstruktur angefallen wäre.
Die erforderliche Ermittlung der Einwohnerzahl wurde in 2008 durchgeführt. Hieraus wurde ein Erschwernisbeitrag je Einwohner  für das Haushaltsjahr 2009 von 2,25 Euro errechnet.

Mindestbeitrag:
Beim Mindestbeitrag, der wie bisher in § 101 Absatz 3 Satz 2 NWG geregelt bleibt, hat der niedersächsische Gesetzgeber zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit eine bestimmte Höhe vorgegeben, nämlich in der Regel die Höhe des ha-Satzes, mit dem sich der normale Flächenbeitrag berechnet. Um den Mindestbeitrag bei den sehr stark von der Wasserlast betroffenen Verbänden mit sehr hohen Beiträgen nicht zu hoch werden zu lassen, hat der Gesetzgeber die maximale Höhe des Mindestbeitrages auf 25,00 Euro begrenzt.
Beim Unterhaltungsverband Obere Oste beträgt im Jahre 2009 der ha-Satz  5,03 Euro und somit beträgt der Mindestbeitrag 5,03 Euro.
Der Unterhaltungsverband hat den Mindestbeitrag in der Höhe des ha-Satzes ohne Ermessensspielraum anzuwenden.

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