Ansprechpartner und Verwaltung:
Verbandsvorsteher: Heiner Bammann
Anschrift: Lange Str. 18, 27404 Elsdorf
☎ 04286 427 🖷 04286 92 54 78
Stellvertretender Verbandsvosteher: Friedrich Martens
Anschrift: Brüttendorf, Rotenburger Str. 11, 27404 Zeven
☎ 04281 2290 🖷 04281 95 71 88
oder die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de
Verbandsgründung:
Der Wasser- und Bodenverband Aue-Mehde wurde 1959 gegründet. Er ist eine Zusammenlegung der Wassergenossenschaft zur Regulierung der Oberen Aue in Elsdorf und dem Wasserverband Aue in Zeven. Der Verband wurde freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.
Aufgabe:
Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.
Verbandsmitglieder:
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 340 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 145 Mitglieder beitragspflichtig.
Verbandsorgane:
Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern.
Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.
Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2027 statt.
Der Ausschuss wiederum wählt alle 5 Jahre einen Vorstand, der mit 5 Personen besetzt ist.
Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.
Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung in § 19 festgelegt.
Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2026.
Verbandssatzung:
Mit Datum vom 02.10.1959 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken
Aufsichtsbehörde:
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Aue-Mehde.
Verbandsgebiet:
Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang des Hauptvorfluters
II. Ordnung „Aue“, beginnend bei der Verbindungsstraße Hesedorf-Elsdorf bis zur Einmündung in die Oste bei Brauel. Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Hesedorf, Elsdorf, Gyhum, Wehldorf, Wistedt, Brüttendorf, Oldendorf, Zeven und Brauel.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1.396,33 ha. Davon sind 749,1914 ha beitragspflichtig und 647,1386 ha beitragsfrei.
Verbandsgewässer:
Insgesamt werden ca. 13.277 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband maschinell unterhalten.
Des Weiteren werden 4.432 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Aue-Mehde, Dorfgraben Hesedorf, Osenhorster Bach, Alte Beeke und Oldendorfer Graben mit einer Gesamtlänge von ca. 23.471 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Kleinere Teilabschnitte von den Gewässern II. Ordnung Graben Wehldorf-Sick, Buschhorstbach und Rhalandsbach durchfließen ebenfalls das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.
Gewässerunterhaltung:
Die Unterhaltungsarbeiten werden vom Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt.
Teilweise werden die Wasserläufe mit dem Mähkorbbagger maschinell unterhalten und teilweise werden die Böschungen der Gewässer geschlegelt und die Gewässersohle in Handarbeit geräumt.