Ansprechpartner und Verwaltung:
Verbandsvorsteher: Claus Knop
Anschrift: Sünderbeeksweg 9, 27432 Oerel
☎ 04765 282 🖷 04765 83 01 70
Stellvertretender Verbandsvorsteher: Fabian Ropers
Anschrift: Spreckens, Am Oste-Hamme-Kanal 3 a, 27432 Bremervörde
☎ 04764 811 18 67
oder
die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Oerel-Engeo-Spreckens und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧info@uhv-obere-oste.de
Verbandsgründung:
Der Wasser- und Bodenverband Oerel-Engeo-Spreckens wurde 1936 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.
Aufgabe:
Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.
Verbandsmitglieder:
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 219 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 186 Mitglieder beitragspflichtig.
Verbandsorgane:
Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern.
Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.
Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste im Frühjahr 2027.
Der Ausschuss wiederum wählt einen Vorstand, der mit 4 Personen besetzt ist.
Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.
Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung in § 19 festgelegt.
Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2028.
Verbandssatzung:
Mit Datum vom 29.03.1936 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.
Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken
Aufsichtsbehörde:
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes
Oerel-Engeo-Spreckens.
Verbandsgebiet:
Das Gebiet des Verbandes erstreckt sich überwiegend in kompakter Form innerhalb der Gemarkungen Oerel, Spreckens und Bremervörde.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1.372,14 ha. Davon sind 1.239,3015 ha beitragspflichtig und 132,8385 ha beitragsfrei.
Verbandsgewässer:
Insgesamt werden ca. 38.427 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten.
Des Weiteren werden 231 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung „Oereler Kanal“, „Mittelgraben (Oereler Moorgraben)“, „Graben aus dem Spreckenser Moor“ und „Engeoer Moorgraben“ mit einer Gesamtlänge von ca. 5.182 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.
Gewässerunterhaltung:
Die Unterhaltungsarbeiten werden an eine Räumfirma vergeben.
Die Räumfirma führt bei allen Verbandsgräben die Räumung mit dem Mähkorbbagger in einem 2-jährigen Räumintervall durch.
In nicht befahrbaren Bereichen werden die Gewässerabschnitte per Hand geräumt.