Der Unterhaltungsverband ist verpflichtet, insgesamt ca. 75,4 km Wasserläufe II. Ordnung zu unterhalten.
Insgesamt müssen 22 Wasserläufe II. Ordnung mit einer höherwertigen Bedeutung – darunter der Hauptvorfluter „Aue“ – vom Unterhaltungsverband geräumt und instand gehalten werden, so dass der ordnungsgemäße Wasserabfluss sichergestellt ist.