Der Unterhaltungsverband Obere Oste ist für 136 Wasserläufe II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 524 km zuständig und somit unterhaltungspflichtig.
Davon werden derzeit ca. 516 km Wasserläufe II. Ordnung jährlich unterhalten.
Bei der Gewässerunterhaltung ist der Leitfaden Artenschutz-Gewässerunterhaltung zu beachten.
Bei den maschinellen Gewässerunterhaltungsarbeiten müssen in Niedersachsen seit 2017 die Anforderungen des Leitfadens Artenschutz-Gewässerunterhaltung beachtet werden.
Der grundsätzliche Tenor des Leitfadens ist, dass ein Belassen von Refugialzonen innerhalb des Gewässerprofils gefordert und angestrebt wird.
Vom eigenen Bauhof werden derzeit 69 % der Gewässer II. Ordnung unterhalten.
Für die verbleibenden Gewässerstrecken II. Ordnung werden derzeit zwei kleinere bzw. mittelständische – fachlich versierte – Firmen bzw. Lohnunternehmen für
die maschinelle Unterhaltung beauftragt.
Insgesamt werden derzeit ca. 382 km Wasserläufe hiervon geräumt.
Des Weiteren räumen 6 Wasser- und Bodenverbände im Auftrage des Unterhaltungsverbandes derzeit ca. 22 km Gewässer II. Ordnung innerhalb ihres jeweiligen Verbandsgebietes.
Durch Privaträumer, Räumgemeinschaften und Anlieger werden derzeit weitere ca. 41 km Gewässerstrecke II. Ordnung unterhalten.
Ca. 26,1 km Gewässer bzw. Gewässerabschnitte werden z. Z. nicht regelmäßig geräumt.
Hierbei handelt es sich häufig um naturnahe Gewässerabschnitte im Bereich von Wald- und Moorgebieten, die nur nach Bedarf und überwiegend von Hand geräumt werden.
Häufig beschränkt sich die Räumung hier auf die punktuelle Beseitigung von Hindernissen.
Bei der naturnahen Oste von Tiste bis nach Brauel wird der Gewässerquerschnitt nur von punktuellen Baum- und Buschhindernissen etc. freigeräumt.
Von Brauel bis nach Mintenburg wird die Oste als Landesgewässer durch das Land Niedersachsen – Bauhof Langenhausen – ebenfalls punktuell von Hindernissen freigehalten.
Der Unterhaltungsverband Obere Oste ist für diesen Gewässerabschnitt gegenüber dem Land Niedersachsen kostenpflichtig.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Gewässer vorwiegend mechanisch unterhalten.
Bei der maschinellen Gewässerunterhaltung hat sich die Räumung mit dem Mähkorb am Raupenbagger durchgesetzt; hier wird der Wasserlauf überwiegend einmal jährlich mit dem Mähkorb durchgeräumt.
Ganz wenige Gewässerstrecken werden aufgrund der hydraulischen und örtlichen Verhältnisse zwei Mal jährlich geräumt.
Verschiedene naturnahe Gewässer bzw. Gewässerabschnitte werden in größeren Intervallen nach Bedarf von punktuellen Hindernissen geräumt.
Bei der Mähkorbräumung wird der organische Aufwuchs innerhalb des Gewässerquerschnittes herausgenommen und die Böschungen werden gemäht.
Im Bereich von Gewässerabschnitten mit Ablagerungstendenzen wird gleichzeitig eine Sedimententnahme im kleineren Umfange mit vorgenommen.
Innerhalb der Gewässer bzw. Gewässerabschnitte mit einem ausreichenden Abflussquerschnitt wird nur ein einseitiges Mähen der Gewässerböschung praktiziert.
Bei einigen Wasserläufen werden die Böschungen separat mit dem Böschungsmäher bzw. mit dem Schlegler freigehalten; danach wird die Gewässersohle mit dem Mähkorbbagger bzw. in Handarbeit geräumt.
Nach Beendigung der Unterhaltungsarbeiten wird unter Beteiligung der Vorstands- und Ausschussmitglieder und der Landkreise als Untere Wasserbehörde eine Schau der Verbandsgewässer durchgeführt.
Die anlässlich der Gewässerschau festgestellten Mängel werden schriftlich festgehalten und entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung werden von der Geschäftsstelle veranlasst.
Innerhalb des Gewässerunterhaltungsplanes wird die Art der Gewässerunterhaltung und der Räumzeitpunkt für die einzelnen Gewässer- bzw. Gewässerstrecken aufgeführt.
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Mähkorbbagger im Einsatz
Böschungsmäher am Ausleger
Böschungsschlegler im Einsatz
Neben der normalen Gewässerunterhaltung werden verschiedene Instandsetzungsarbeiten und verstärkte Unterhaltungsmaßnahmen punktuell und nach Bedarf durchgeführt wie zum Beispiel:
Beseitigung von Böschungsschäden wie Ausspülungen und Absackungen mit Steinmaterial
Abflachung von Böschungen
Erneuerung von Böschungsfußsicherungen
Entsandung der Gewässersohle
Umgestaltung von Sohlabstürzen zur Gleite
Verringerung der Fließgeschwindigkeit nach
oberhalb durch den Einbau von Steinschwellen
Beseitigung von Bäumen aus der naturnahen Oste
Anpflanzung von Schwarzerlen an der Bade
Leitspruch:
Für jedes Gewässer ist im Einzelfall zu prüfen, wie viel Unterhaltung nötig und wie viel Entwicklung möglich ist, ohne eine Erhöhung von schädlichen Wasserständen zu bewirken.
D. h., die Unterhaltungsverbände haben ein gutes vorhandenes Entwässerungsniveau mit ausreichendem Querschnitt und erforderlicher Sohltiefe sicherzustellen.
Diese Forderung muss insbesondere in trockneren Jahren und Zeiten bedacht werden, damit ein Funktionieren der Entwässerungsverhältnisse auch in nassen Zeiträumen gewährleistet wird.