Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Thomas Kühl
Anschrift: Witte Masch 12a, 27446 Selsingen
☎ 04284 321

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Rainer Burfeindt

Anschrift: Ohrel, Krähenholzer Str. 18, 27446 Anderlingen

☎ 04284 1838

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Duxbach und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
☎ 04281 9881-0 🖷04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Duxbach wurde 1958 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet

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Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (Dingliche Mitgliedschaft). Zur Zeit sind 214 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 103 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern sowie 2 Ersatzausschussmitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2028 statt.

Der Ausschuss wählt wiederum alle 5 Jahre einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2024.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 23.06.1958 trat erstmalig die Verbandsatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurde eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

 

Aufsichtsbehörde:

 Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Duxbach.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet  des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang des Hauptvorfluters
II. Ordnung „Duxbach“, beginnend im Ohreler Moor bis zur Einmündung in die Bever im Bereich der Ortslage Plönjeshausen. Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Plönjeshausen, Ober Ochtenhausen, Deinstedt, Selsingen, Parnewinkel, Haaßel und Ohrel. Kleinere Teilbereiche befinden sich innerhalb der Gemarkungen Bevern und Farven. Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 911,46 ha. Davon sind 433,7774 ha beitragspflichtig und 467,6826 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 9.033 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instandgehalten. Desweiteren werden 1.568 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instandgehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Duxbach, Deinstedter Abzugsgraben und Haaßel-Windershusener Abzugsgraben mit einer Gesamtlänge von ca. 16.494 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet. Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten führt bei verschiedenen Verbandsgräben der Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste mit dem Mähkorbbagger durch. Die Gewässerböschungen werden mit dem Mähwerk am Ausleger durchgeführt. Durch die Handräumer wird die Gewässersohle geräumt.