Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Andreas Heins
Anschrift: Hatzte, Wiesenweg 1, 27404 Elsdorf

☎ 04286 22 74

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Bernd Beckmann

Anschrift: Hatzte, Alte Str. 6, 27404 Elsdorf

☎ 04286 92 56 18

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Ehestorf-Hatzte und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎  04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧  info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Ehestorf-Hatzte wurde 1959 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 133 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 88 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2024 statt.
Der Ausschuss wiederum wählt alle 5 Jahre einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist.

Zusätzlich werden noch 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder gewählt.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2025.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 13.07.1959 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden  mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Ehestorf-Hatzte.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in kompakter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Buschhorstbach“ und „Bargelbach“. Der Buschhorstbach mündet bei Burg-Elsdorf in die Aue.  Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Ehestorf, Elsdorf und Hatzte.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 838,53 ha. Davon sind 498,9300 ha beitragspflichtig und 339,60 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 11.529 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 2.830 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Buschhorstbach und Bargelbach mit einer Gesamtlänge von ca. 7.095 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Gewässerunterhaltung wird vom Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt.
Die Verbandsgräben werden mit dem Mähkorbbagger einmal jährlich im Herbst/Winter geräumt.