Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Hans-Wilhelm Klindworth
Anschrift: Am Sande 4, 27419 Kalbe

☎ 04282 59 30 550 🖷 04282 59 30 555

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Jörn Gerken

Anschrift: Bahnhofstr. 11, 27419 Kalbe

☎ 04282 91 01 66

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Kalber Bach und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
☎  04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Kalber Bach wurde 1956 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 144 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 109 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern sowie 2 Ersatzausschussmitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die  nächste findet im Frühjahr 2024 statt.
Der Ausschuss wählt wiederum einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstands sind in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2025.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 31.05.1956 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Kalber Bach.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in kompakter Form entlang des Hauptvorfluters
II. Ordnung „Kalber Bach“. Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Kalbe und  Tiste im Landkreis Rotenburg/Wümme und in den Gemarkungen Heidenau und Halvesbostel im Landkreis Harburg.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 830,35 ha. Davon sind 704,5739 ha beitragspflichtig und 125,7761 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 15.561 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 727 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Das Gewässer II. Ordnung Kalber Bach mit einer Gesamtlänge von ca 4.326 lfdm durchfließt das Verbandsgebiet. Die Gewässerunterhaltung des vorgenannten Gewässer II. Ordnung Kalber Bach obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in den Hauptvorfluter II. Ordnung Kalber Bach.


Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden an private Handräumer und die Räumfirma Jörn Meier aus Hohenhausen vergeben. Die Böschungen werden geschlegelt und die Gewässersohle wird in Handarbeit von den Handräumern geräumt.
Die Gewässersohle des Hauptvorfluters Kalber Bach wird maschinell mit dem Mähkorbbagger geräumt.