Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Claus Fricke
Anschrift: Klethen, Bergstraße 10, 21702 Ahlerstedt

☎ 04166 316 🖷 04166 84 89 264

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Jens Deden-Klintworth

Anschrift: Ohrensen, Linah 1, 21698 Bargstedt

☎ 04164 87 88 78

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Obere Aue und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Obere Aue wurde 1934 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet. Er ist in 3 Abteilungen untergliedert:

  • Ahlerstedt (III)
  • Ohrensen (IV)
  • Revenahe (V)

Der Verband ist die ehemalige „Wassergenossenschaft der Aue oberhalb Harsefeld“.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind in der Abteilung Ahlerstedt 225 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 168 Mitglieder beitragspflichtig.

In der Abteilung Ohrensen sind zur Zeit 33 Mitglieder, davon sind 27 Mitglieder beitragspflichtig. In der Abteilung Revenahe (wurde ab 2021 neu übernommen) sind zur Zeit 51 Mitglieder, davon 41 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern, wobei aus der Beitragsabteilung Ahlerstedt 5 Mitglieder, aus der Beitragsabteilung Ohrensen 2 Mitglieder und aus der Beitragsabteilung Revenahe 2 Mitglieder gewählt werden.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2024 statt.
Der Ausschuss wählt wiederum alle 5 Jahre einen Vorstand, der mit 4 Personen besetzt ist.

Aus der Abteilung Ahlerstedt werden 2 Vorstandsmitglieder sowie aus den Abteilungen Ohrensen und Revenahe je 1 Vorstandsmitglied gewählt.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2025.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 05.10.1971 trat, erstmalig nach der Umbenennung, die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurde eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen. 
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Obere Aue.

Verbandsgebiet:

Die Abteilung Ahlerstedt erstreckt sich überwiegend in kompakter Form südlich und westlich von Ahlerstedt. Beteiligt sind die Gemarkungen Ahlerstedt, Ahrensmoor, Ahrenswohlde, Bokel, Oersdorf und Ottendorf. Kleinere Teilbereiche befinden sich in den Gemarkungen Kakerbeck und Hollenbeck. Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 767,66 ha. Davon sind 767,6580 ha beitragspflichtig.


Die Abteilung Ohrensen befindet sich in der Gemarkung Ohrensen, nördlich der Ortslage Ohrensen. Bei diesem Verbandsgebiet handelt es sich um einen kompakten Flächenbereich entlang der zu räumenden Verbandsgräben.
Dieses Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 291,50 ha. Davon sind 291,4992 ha beitragspflichtig.


Die Abteilung Revenahe befindet sich in der Gemarkung Revenahe, in der Ortslage um Revenahe. Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 284,44 ha. Davon sind 284,4375 ha beitragspflichtig.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden in der Abteilung Ahlerstedt ca. 21.682 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden in dieser Abteilung 1.348 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten. Die Gewässer II. Ord., „Brakengraben“, „Kakerbecker Bach“, „Ahlerstedter Mühlengraben“ und „Aue“ verlaufen in unmittelbarer Nähe des Verbandsgebietes. Alle Verbandsgewässer III. Ord. entwässern in die Hauptvorfluter II. Ordnung.

 

In der Abteilung Ohrensen werden 3.838 lfdm Verbandsgräben III. Ord. vom Verband instand gehalten. Am Rande des Verbandsgebietes Ohrensen verlaufen die Gewässer II. Ordnung „Rehrfeldgraben“ und „Tiefenbach“. Die Verbandsgewässer III. Ordnung der Abteilung Ohrensen entwässern in die Wasserläufe II. Ordnung.

 

In der Abteilung Revenahe werden 5.885 lfdm Verbandsgewässer III. Ordnung vom Verband instand gehalten. Des Weiteren werden in dieser Abteilung 258 lfdm verrohrte Verbandsgewässer ebenfalls vom Verband instand gehalten. Am Rande des Verbandsgebietes Revenahe verlaufen die Gewässer II. Ordnung „Steinbeck“ und „Ramme“.  Die Verbandsgewässer III. Ordnung der Abteilung Revenahe entwässern in die Wasserläufe II. Ordnung.

Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Aue.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden an eine ortsansässige Räumfirma vergeben.
Die Verbandsgräben werden teilweise jährlich und teilweise in einem zweijährigen Rhythmus mit dem Mähkorbbagger geräumt. In nicht befahrbaren Bereichen werden die Gewässerabschnitte per Hand geräumt.